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Wer hat Anspruch auf häusliche Intensivpflege?

Die häusliche Intensivpflege bzw. auch ambulante Intensivpflege betrifft Patientengruppen, deren Pflege sonst nur im klinischen Umfeld möglich wäre. Die Pflege kann Zuhause, in Pflegeheimen oder in betreuten Wohnsituationen stattfinden (laut dem neuen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, PNG).

Die häusliche Intensivpflege entspricht im Übrigen dem Grundsatz der Krankenversicherung, der besagt: „ambulanter vor stationärer Versorgung“. Bedingt wird ambulante Krankenpflege durch zwei Faktoren, die auch gemeinsam auftreten können: „Erhöhter Pflegeaufwand“ und „Bedrohung der Vitalfunktionen des Patienten“.

Die rechtliche Grundlage für die ambulante Kranken- und die ambulante Intensivpflege bildet § 37 SGB V. Im ersten Satz heißt es dort „… wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird“.

Die Betreuung der Patienten hat durch examinierte, speziell ausgebildete Pflegekräfte zu erfolgen, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Typische Erkrankungen, die eine häusliche Intensivpflege nötig machen, sind unter anderem:

  • Muskeldystrophie
  • andere neuromuskuläre Erkrankungen, z. B. Polyneuropathie
  • Amyotrophe Lateralklerose (ALS)
  • Hypoxische Hirnschäden: Koma, Wachkoma, Hirnorganische Schädigungen
  • Hoher Querschnitt
  • COPD und andere Lungenerkrankungen
  • zentralbedingte Ateminsuffiziens
  • Wachkoma
  • Tracheotomie Patienten
    … und weitere
„Intensivpflege Kosten“ – Abrechnung der Pflegeleistungen

Die Kosten für die ambulante Intensivpflege übernimmt zum großen Teil die jeweilige Krankenkasse. Auch hier bildet § 37 SGB V die rechtliche Grundlage. Hierzu benötigt es den Antrag auf „Verordnung häuslicher Krankenpflege“, der mit dem Signum des Vertragsarztes der zuständigen Krankenkasse übersandt wird. Im Antrag sind verordnungsrelevante Diagnosen ebenso aufgeführt wie alle verordungsfähigen Maßnahmen, die zur Behandlungspflege notwendig sind – mit Häufigkeit (x tgl. /x wtl.) und Dauer (vom – bis).

Für die Abrechnung der Grundpflege wird im Übrigen bei der Pflegeversicherung ein „Antrag auf Sachleistungen aus der Pflegeversicherung“ gestellt. Sachleistungen betreffen immer den professionellen Pflegedienst wie die aip-saar. Wird die Grundpflege von der Familie selbst übernommen, erhalten diese das sogenannte Pflegegeld.

Je nach Feststellung des Umfangs der ambulanten Intensivpflege durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) können individuelle Zuzahlungen für den Pflegebedürftigen entstehen. Innerhalb einer Wohngemeinschaft könnten Miet- und Raumnebenkosten anfallen, Kosten für Essen, Wäsche etc. Zusätzlich zur Pflege müssen Arztermine organisiert, die Zusammenarbeit der Therapeuten koordiniert und Hilfsmittel beantragt werden (auf den Antrag auf Zuzahlungssbefreiung wegen chronischer Erkrankung haben wir in Bezug auf das Thema „Intensivpflege Kosten“ ja bereits hingewiesen).

Anders als sonst im Pflegebereich üblich, wird bei der Intensivpflege nicht auf Basis von Modulen, sondern nach fest vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Wird ein Patient während der häuslichen Intensivpflege zwischenzeitlich ins Krankenhaus überwiesen, dann ruht der ambulante Intensivpflegevertrag für die Zeit des Klinikaufenthaltes.

Über welche Qualifikation verfügen die Pflegekräfte der aip-saar?

Es ist nur zu verständlich, dass Sie ein schwer erkranktes Familienmitglied nicht nur in guten, sondern allerbesten Händen wissen wollen – dem Team der aip-saar. Auf die Aus- und Fortbildung unserer Pflegefachkräfte legen wir größten Wert. Denn wir sind uns der Verantwortung bewusst, da Sie uns einen geliebten Menschen anvertrauen.

Da ist zunächst einmal die 3-jährige Ausbildung zur „examinierten Pflegekraft“. Des Weiteren wird verlangt, dass häusliche Intensivpflegekräfte an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen. Zu diesen Pflichtmaßnahmen gehören auch Module wie „Erste Hilfe“ und „Reanimation“. Wir verfügen im Speziellen über Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen „Intensiv“, und „Außerklinischer Beatmung“.

Ein sicheres Gefühl vermittelt den Pflegebedürftigen und Angehörigen zudem unsere jahrzehntelange Erfahrung. In nunmehr fast 30 Jahren durften wir schon vielen Menschen helfen, den Lebensmut nicht zu verlieren, sondern positiv in die Zukunft zu blicken.

Wir wissen um die Tatsache – einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen. Daher möchten wir uns Ihnen gerne bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie als Patient kennenlernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen – der aip-saar. Wir pflegen mit Herz.

Das Team der aip-saar freut sich auf Sie.

Ambulante Intensiv Pflege Saar GmbH

Große Heide 4
66399 Mandelbachtal

Pflegedienstleitung
Thomas Pirrung

Telefon
0 68 03 – 3 910 078

FAX
0 68 03 – 3 910 719

Mail
pirrung@aip-saar.de

Stellvertr. Pflegedienstleitung
Silke Maier

Mail
maier@aip-saar.de

Geschäftsführung
Thomas Külkens

Mail
info@aip-saar.de

www.aip-saar.de

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